Eine einfache Möglichkeit, das Alter zu berechnen, ist die Subtraktion des Geburtsjahres vom aktuellen Jahr. Aber dieser Ansatz liefert ein falsches Ergebnis für jeden, dessen Geburtstag in diesem Jahr noch nicht war — und im deutschen Recht ist genau dieser eine Tag sogar ausdrücklich geregelt.
Warum die einfache Subtraktion der Jahre falsch liegt
Wenn jemand am 15. Dezember 1990 geboren wurde und heute der 1. Januar 2024 ist, ergibt die naive Berechnung 2024 - 1990 34 Jahre — obwohl diese Person tatsächlich erst in fast einem Jahr 34 wird. Eine genaue Berechnung muss prüfen, ob der Geburtstag in diesem Jahr bereits war, nicht nur die Differenz der Jahre.
Der korrekte Algorithmus
Zuerst wird die Differenz der Jahre berechnet, dann werden Geburtsmonat und -tag mit dem aktuellen Monat und Tag verglichen. Wenn der Geburtstag in diesem Jahr noch nicht war (der Monat liegt davor, oder der Monat ist derselbe, aber der Tag liegt davor), wird eins vom Ergebnis abgezogen.
Der 29. Februar als Sonderfall
Für Menschen, die am 29. Februar geboren wurden, gilt in Nicht-Schaltjahren üblicherweise der 28. Februar oder der 1. März als Geburtstag — einer der Grenzfälle, die beim Schreiben von Altersberechnungscode oft übersehen werden.
Wofür man das braucht
- Das Alter für Registrierungsformulare mit Prüfung der Volljährigkeit (18 Jahre) genau berechnen.
- Prüfen, ob der eigene Code Grenzfälle korrekt behandelt (29. Februar, Geburtstag heute).
- Schnell das genaue Alter in Jahren, Monaten und Tagen aus einem Geburtsdatum ermitteln.
§ 187 BGB: Warum die Volljährigkeit schon um Mitternacht vor dem Geburtstag beginnt
Nach § 187 Absatz 2 und § 188 Absatz 2 BGB wird bei der Berechnung von Fristen, die an ein Ereignis wie die Geburt anknüpfen, der Tag der Geburt selbst mitgezählt. Das führt dazu, dass die Volljährigkeit rechtlich bereits mit Ablauf des Tages vor dem 18. Geburtstag eintritt — also um Mitternacht, nicht erst am Geburtstag selbst. Ein reiner Alltags-Altersrechner, der stur bis zum kalendarischen Geburtstag zählt, weicht damit an genau einer Stelle von der juristisch korrekten Volljährigkeit ab.